Zum Hauptinhalt springen

Neuregelung der Norm VDE-AR-N 4105

Am 27. April 2019 ist eine Neuregelung der Norm VDE-AR-N 4105 in Kraft getreten, welche es Mietern mit Garten, Terrasse, Balkon oder Kleingärtnern erlaubt, Steckdosen-Solargeräte zur privaten Stromerzeugung bis zu einer Gesamtleistung von 600 Watt selbst beim Netzbetreiber anzumelden.

Die Netzbetreiber müssen von nun an die Anmeldung durch Laien akzeptieren, jedoch gibt es u. a. technische Hürden, wie etwa einen Stromzähler ohne Rücklaufsperre. Durch die wachsenden Stromkosten amortisieren sich die kleinen Photovoltaik Anlagen schon nach wenigen Jahren

Wir, die Pfeufer-Energie GmbH, bieten Ihnen nun verschiedene Varianten der sog. Mini-PV Anlagen an. Sie können Ihr Modul an den Balkon hängen oder auf das Dach montieren. Wir empfehlen ab einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 2.000 kWh die leistungsstarke Variante mit 740 Wp. Liegt Ihr jährlicher Verbrauch darunter oder haben Sie weniger Platz zur Verfügung, wählen Sie die Variante mit 370 Wp.